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Vorschläge zur Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern

Auf ihrer vorletzten Sitzung in dieser Wahlperiode hat sich die Gemeindevertretung auf Antrag der LINKEN darauf verständigt, Tagesmütter und Tagesväter (Kindertagespflegepersonen) zu fördern.
Dazu hat unsere Fraktion der Gemeindeverwaltung nun folgende Vorschläge unterbreitet. Diese haben wir mit Nummern priorisieren, in der Hoffnung, der Verwaltung damit Unterstützung zu geben und ab 2020 eine Förderung von Kindertagespflegepersonen (KTP) in der Gemeinde Wustermark zu erreichen.
Solange wie immer noch viele Familien auf einen Kitaplatz in Wustermark warten, solange sind unserer Überzeugung nach kreative Lösungen gefragt und solange darf die Gemeinde Wustermark nicht hinter der Förderung von KTP im Vergleich zu anderen Gemeinden hinten an stehen.
Außerdem haben wir Vorschläge erarbeitet, die die Zusammenarbeit von Verwaltung und KTP in Wustermark verbessern sollen.

Vorschläge zur Förderung:

1. Wie in anderen Gemeinden auch wäre es sehr gut, wenn KTP monatlich 100 Euro Kopfpauschale für die Aufnahme von Kindern aus der eigenen Gemeinde bekommen. Dies könnte man auch auf KTP in anderen Gemeinden ausweiten. Bei der Aufnahme eines Kindes aus Wustermark werden 100 Euro Kopfpauschale pro Kind gezahlt. Andere Gemeinden machen das so und es würde die Bereitschaft zur Aufnahme von Kindern aus Wustermark erhöhen.

2. Wenn KTP sich in der Gemeinde niederlassen, wäre ein Startgeld (zum Beispiel von 2000 Euro) ein guter Anreiz und eine gute Unterstützung. Diese kann an einen bestimmten Mindest-Zeitraum gekoppelt sein (zum Beispiel zwei Jahre). Sollte die KTP vorher umziehen oder ihren Betrieb einstellen, ist diese Einmalzahlung anteilig zurückzuzahlen.

3. Jedes Jahr sollten KTP 500 Euro Erhaltungspauschale bekommen, um Spielgeräte für drinnen und draußen zu kaufen oder zu reparieren. Außenspielgeräte kosten mehrere Tausend Euro und können von den KTP nur schwer finanziert werden.
Denkbar wäre auch, dass die Gemeinde die von der KTP gewünschten Außenspielgeräte finanziert und aufbaut und sie bei Umzug oder Einstellung des Betriebes der jeweiligen KTP wieder abbaut und mitnimmt. Quasi als eine Art Dauerleihgabe.
Denkbar wäre es auch, dass KTP aus den selben Katalogen bestellen können, wie Erzieher*innen in der Gemeinde. So ließen sich Versandkosten sparen und ggf. auch Mindestbestellwert schneller erreichen.

4. Wünschenswert wäre es, wenn die Angebote der Gesundheitsförderung für Erzieher*innen auch von KTP mitgenutzt werden können. Das würde neben gesundheitlichen Aspekten den Zusammenhalt der hauptamtlich, mit Kindern in der Gemeinde arbeitenden, Beschäftigten fördern und gegenseitig für Probleme sensibilisieren.

5. Die Gemeinde Wustermark könnte als Unterstützung für und Anreiz zur Ansiedlung von KTP einen Risikoausgleich zahlen, der greift, wenn zum Beispiel ein Elternteil arbeitslos wird und das Kind dann nicht mehr solange von der KTP betreut werden darf, was im Verhältnis erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.

Vorschläge zur Zusammenarbeit:

a) Die KTP in Wustermark sollten unbedingt bei der Erarbeitung und Fortschreibung der gemeindliche Kitabedarfsplanung mit einbezogen werden, um mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit, aber auch Wertschätzung, zu erfahren.

b) Die KTP sollten auf der Homepage der Gemeinde Wustermark unter Bildung und im Amtsblatt jeweils mit ihren Kontaktdaten aufgeführt werden, damit interessierte Eltern die KTP auch finden. Heilpraktikerinnen und eine Hebamme sind ja auch auf der Homepage zu finden. Warum nicht auch KTP? Übrigens: Auf der Internetseite der Stadt Ketzin sind KTP verzeichnet.

c) Die Gemeinde sollte KTP bei der Suche nach Wohnraum oder Gewerberäumen aktiv helfen. Diese Art der Unterstützung und Wertschätzung wäre in Zeiten eines angespannten Immobilienmarktes ein echter Beitrag zur Zusammenarbeit und zum Zusammenhalt.