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Anmerkung: In der Diskussion hat Christian Görke (LINKE) den Antrag gestellt, 10 Stellen mittels Kommunal-Kombi zu schaffen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen!

Vier Kommunalkombi-Stellen in der Stadtverwaltung Rathenow zur Unterstützung der Schulsozialarbeit an den Rathenower Grundschulen schaffen

Die Stadtverordnetenversammlung Rathenow möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah vier Kommunalkombi-Stellen entsprechend dem Bundesprogramm „Kommunalkombi“ zur Unterstützung der Schulsozialarbeit an den Rathenower Grundschulen zum Schuljahresbeginn 2009/2010 zu beantragen und die notwendigen Voraussetzungen zur Bereitstellung des Eigenanteils der Stadt Rathenow zu schaffen.

Begründung:

Durch die Ausweitung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“  können seit diesem Jahr auch Langzeitarbeitslose aus dem Landkreis Havelland in den Genuss eines geförderten Beschäftigungsverhältnisses kommen. Insbesondere für Regionen, wie das Westhavelland mit einer aktuellen Quote von Langzeitarbeitslosen von 43,2 Prozent, wurde das Bundesprogramm konzipiert, um zusätzlich, öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben.

Der Zuschuss des Bundes an den Arbeitgeber (Kommune oder anderer Träger) beträgt 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 500 Euro. Außerdem übernimmt der Bund aus ESF-Mitteln die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in Höhe bis zu 200 Euro. Für geförderte Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren gibt es einen weiteren monatlichen Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt von 100 Euro, der ebenfalls durch ESF-Mittel finanziert wird. Aus Landesmitteln wird ein monatlicher Betrag von 150 Euro bereitgestellt. Momentan ist der Zuschuss des Landkeises HVL noch nicht festgelegt.

Die erstmalige Besetzung des Arbeitsplatzes muss bis zum 31.12.2009 erfolgen. Die Förderung eines Arbeitsplatzes ist maximal für die Dauer von drei Jahren, also längstens bis zum 31.12.2012 möglich. Anträge auf Förderung können noch bis 31.12.2009 beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Die konkrete Zielgruppe in den entsprechenden Regionen sind Arbeitslose, die seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos gemeldet sind.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen und des unstrittigen Bedarfs an personeller Unterstützung der Schulsozialarbeit an den Rathenower Grundschulen ist die Beantragung von Kommunalkombi-Stellen durch die Stadt Rathenow geboten, um die Betreuung der Mädchen und Jungen an den städtischen Grundschulen zu verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose zu leisten.