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Staumaßnahmen Grenzgraben Golfplatz/NSG im Fokus

Artikel in der MAZ vom 26.02.13 von Klaus Dieter Metzner - sachkundiger Einwohner der Linksfraktion

Klaus Metzner
14712 Rathenow                        Rathenow, den 20.02.2013

An die Märkische Allgemeine

Grundwasseranstieg min. 1m im Stadtwald und in der Waldsiedlung

500 m nördlich der Waldsiedlung Rathenow beginnt der Grenzgraben und entwässerte früher ohne Hindernisse in den Semliner See. Durch die Aufstauung an der Grenze des NSG/Golfplatzes im Jahr 1996 ist aus dem Grenzgraben eine bis zu 30 m breite und ca. 500 m lange Wasserfläche entstanden und der Grundwasserspiegel ist dadurch im Stadtwaldgebiet/Waldsiedlung nachweislich bezogen auf 1990 um durchschnittlich über 1 m angestiegen.
Der Grenzgraben ist für die Entwässerung des Gebietes Waldsiedlung bis Kasernen von großer Bedeutung.
Herr Dr. Stahl hat in dem Geohydraulischen Gutachten für Rathenow die Staumaßnahmen im Grenzgraben am NSG Riesenbruch verschwiegen und hat die Erhöhung des Grundwasserspiegels in der Waldsiedlung
wie folgt anders erklärt.
Zitat Seite 14: „ aus dem zeitlichen Verlauf kann man ableiten, dass die Reduzierung der Fördermengen des Wasserwerkes Rathenow zu einem Anstieg des Grundwasserniveaus von bis zu 0,5 m zwischen 1989 und 1992 für den Ortsteil der Waldsiedlung geführt hat. In den Folgejahren war zunächst keine Veränderung erkennbar. Erst in den letzten drei extrem niederschlagsreichen Jahren war ein weiterer Anstieg erkennbar.“
Aus dem Gutachten Anlage 6 erkennt man, dass der P07 (Pegel an der Waldsiedlung) nur im Zeitraum Ende 1989 bis Mitte 1990 dargestellt ist, wie kann der Gutachter dann behaupten, dass bis 1992 der Grundwasseranstieg durch die Verringerung der Fördermenge erfolgte. Die Annahme des Herrn Dr. Stahl ist somit wissenschaftlich nicht begründet. Ich konnte dagegen eine Wechselwirkung mit den Niederschlagsmengen plausibel feststellen. 
Wie die Anlage 6 des Gutachtens weiter zeigt, ist der Pegel P07 in 1998/99 sowie in den Jahren 2002/01 und 2007 schrittweise um über 1,5 m gegenüber 1990 angestiegen. Daran sieht man wie besessen und unerbittlich die Vertreter des Naturschutzes das Wasser zurückgehalten haben. Die Staumaßnahmen Golfplatz, die resultierenden hohen GW-Stände und Starkregen 2010/11 brachten das Fass zum Überlaufen, so dass die Keller voll liefen. Damit ist die Aussage des Gutachters absolut nicht korrekt, wenn er sagt, dass erst in den letzten 3 Jahren ein weiterer Anstieg erkennbar war. Der Grenzgraben ist im südlichen Bereich durch Panzer zerstört, nördlich zugewachsen und muss daher instand gesetzt werden, damit wieder ein Abfluss erfolgt.
Laut B.-Plan „Neubau Ferienhäuser Golfplatz“ sind neben den Ferienhäusern neue Wasserflächen geplant.
Zu erfolgten Nachfragen im Bauausschuss bezüglich der im B.-Plan enthaltenen Wasserflächen gab es keine Antwort. Es erfolgte lapidar nur die Auskunft, dass für die Herstellung der Wasserflächen ein selbstständiges wasserrechtliches Verfahren erfolgt und dieses nicht Bestandteil des B.-Planes ist. Es handelt sich aber hier um neue Wasserflächen, die im Zusammenhang mit dem B.-Plan (mit den Ferienhäusern) entstehen sollen und deshalb ist eine Trennung baurechtlich unzulässig.  Will man hier heimlich Staumaßnahmen (Grundwassererhöhungen) unter Ausschluss der Bevölkerung legalisieren? Auf diese Frage hätte ich im Interesse der grundwassergeschädigten Bürger eine Antwort.

Klaus Metzner
Rathenow