Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Nachrichten


PM Diana Golze 01/03/2012

Großzügige Ehrensold-Entscheidung für Wulff

ist fehl am Platze

Zur Entscheidung des Bundespräsidialamtes, dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den sogenannten Ehrensold zu gewähren, erklärt die Rathenower Bundestagsabgeordnete

Diana Golze:


Großzügige Ehrensold-Entscheidung für Wulff ist fehl am Platze


Die vermeintlich großzügige Entscheidung des Bundespräsidialamtes ist voreilig und gesetzeswidrig. Voraussetzung für die Zahlung des Ehrensoldes ist nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten, dass der Bundespräsident nach Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausscheidet. Christian Wulff ist aber weder aus gesundheitlichen noch aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Der ehemalige Bundespräsident ist wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aufgrund seines Verhaltens in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident und damit allein aus persönlichen Gründen zurückgetreten.
Die Entscheidung über die Gewährung des Ehrensoldes hätte deswegen jedenfalls bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und eines sich gegebenenfalls anschließenden gerichtlichen Strafverfahrens zurückgestellt werden müssen.
Darüber hinaus wird durch die voreilige und vermeintlich großzügige Entscheidung des Bundespräsidialamtes der Eindruck erweckt, dass bei der Gewährung von staatlichen Leistungen mit zweierlei Maß gemessen wird. Während Bürgerinnen und Bürger ihnen zustehende Leistungen oftmals sogar einklagen müssen, wird Ex-Bundespräsidenten Wulff der Ehrensold vorschnell zuerkannt, obgleich dies von den gesetzlichen Bestimmungen nicht gedeckt ist bzw. noch einer ausstehenden rechtlichen Würdigung bedarf.