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Nachrichten


PM Christian Görke 27/03/2014

Minister Görke begrüßt Landesprogramm für ältere und alleinerziehende Arbeitslose

„Ich begrüße die Initiative meines Ministerkollegen Günter Baaske, ein Förderprogramm für ältere und alleinerziehende Arbeitslose aufzulegen. Gerade diese Klientel konnte bisher nicht im größeren  Maße am Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt partizipieren. Das belegen die aktuellen Arbeitsmarktdaten“, so Brandenburgs Finanzminister Christian Görke.


So liegt die Quote der älteren Arbeitslosen über 50 Jahre z.B. im Havelland bei 40,6 Prozent. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt sie sogar bei 46,2 Prozent. Landesweit  sind über 55.700 Menschen im Alter von über 50 Jahren arbeitslos – das sind 40 Prozent aller Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote dieser Altersgruppe liegt bei 12,2. Das sind 1,7 Punkte mehr als die Gesamtquote. Rund 12.000 Alleinerziehende sind arbeitslos, davon sind 90 Prozent Frauen.
Mit dem Förderprogramm will das Land Brandenburg die Chancen dieser Klientel jetzt verbessern: Märkische Arbeitgeber sollen mit einem Lohnkostenzuschuss einen finanziellen Anreiz erhalten, ältere Arbeitslose ab 50 Jahren und arbeitslose Alleinerziehende einzustellen. Dafür stehen 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bis März 2015 zur Verfügung.

„Die rot-rote Landesregierung  findet sich nicht damit ab, dass es Menschen gibt, denen der berufliche Wiedereinstieg vorenthalten bleibt. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandelns  ist es richtig, niemanden vom ersten Arbeitsmarkt abzukoppeln. Denn allein bis zum Jahr 2030 geht die Zahl der erwerbsfähigen Brandenburgerinnen und Brandenburgern um gut 30 Prozent zurück“, so Görke.

Mit dem Förderprogramm werden bis zu 75 Prozent des Lohns, maximal 2.500 Euro pro Monat, für die Dauer von mindestens einem halben bis höchstens einem ganzen Jahr übernommen. Interessierte Arbeitgeber können Förderanträge bis Ende September 2014 einreichen. Die Förderung läuft dann bis Ende März 2015. Die Beschäftigung muss mindestens sechs Monate über die Förderdauer hinaus fortgeführt werden und eine Arbeitswoche von mindestens 30 Stunden haben. Um die Förderung zu bekommen, müssen die Arbeitgeber einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro zahlen.