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Nachrichten


PM Christian Görke 23/11/2012

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen

Zur Kritik der Rathenower Bundestagsabgeordneten Andrea Voßhoff CDU) zu den Verfahrensdauern an brandenburgischen Gerichten in der MAZ-Regionalausgabe „Westhavelländer“ vom 22.11.2012 erklärt der Landtagsabgeordnete  Christian Görke:

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen

Die Kritik von Frau Voßhoff an den Verfahrensdauern an brandenburgischen Gerichten erweist sich als Bumerang. Tatsächlich stark belastet sind die Brandenburger Sozialgerichte. Hauptursache für den Anstieg der Klagen ist die unwürdige Hartz-IV-Gesetzgebung und die unzähligen handwerklichen Fehler, für die auf Bundesebene auch die CDU maßgeblich Verantwortung trägt.
Um die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten zu verkürzen, haben die Koalitionsfraktionen von SPD und LINKEN in der aktuellen Haushaltsdebatte beantragt, 1,75 Millionen Euro für die Einstellung von zusätzlich 15 Richtern einzuplanen. Dadurch soll die Verfahrensdauer von derzeit 16 Monaten verkürzt und der Rückstau bei Prozessen von Hartz-IV-Empfängern abgebaut werden.
Ohne die schwerwiegenden Defizite in der  Hartz-IV-Gesetzgebung könnte das Geld natürlich auch in anderen Bereichen des Justizwesens eingesetzt werden.
Völlig unbeachtet in ihrer Kritik ließ Frau Voßhoff, dass die Verfahrensdauer gerade in Zivilverfahren auch von der Erhebung von Sachverständigenbeweise beeinflusst wird. Darauf wies jetzt auch Wolf Kahl, Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, hin. Durch bessere Kommunikation zwischen Gerichten und  Sachverständigen könne im Vorfeld geklärt werden, ob der Gutachtenauftrag zügig ausgeführt werden kann. Auch dadurch können die Verfahren dann schnell abgeschlossen werden.

Darüber hinaus sind die von Frau Voßhoff genannten Zahlen wahllos und willkürlich aus den Verfahrenslaufzeiten der vergangenen Jahre herausgegriffen und daher nur bedingt aussagekräftigt.
Verfolgt man beispielweise aussagekräftige, langfristigere statistische Angaben kann sich die Zwischenbilanz von Justizminister Volkmar Schöneburg sehen lassen. In der Amtszeit von CDU-Justizministern in den Jahren 2000 bis 2009 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Rehabilitationsverfahren 13,9 Monate. In der Amtszeit von Volkmar Schöneburg (2010 bis heute) sind es durchschnittlich 12,6 Monate.
Deshalb meine Empfehlung an Frau Voßhoff: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!