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Nachrichten


PM Christian Görke 22/02/2013

Rot-Rot lehnt Liberalisierung der Wasserversorgung ab

In der Landtagssitzung am kommenden Donnerstag wird der Antrag der Koalitionsfraktionen „EU-Richtlinie Konzessionsvergabe nicht auf die Wasserversorgung anwenden“ behandelt. Dazu erklärt der Rathenower Landtagsabgeordnete Christian Görke:

Rot-Rot lehnt Liberalisierung der Wasserversorgung ab


Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen von LINKEN und SPD darf die Wasserversorgung auch künftig nicht zum Spielball von Marktmechanismen werden. Deshalb stellen die beiden Regierungsfraktionen gemeinsam mit der Fraktion Bündnis’90/Die Grünen  am kommenden Donnerstag im Landtagesparlament den Antrag „EU-Richtlinie Konzessionsvergabe nicht auf die Wasserversorgung anwenden“ zur Abstimmung.
Darin wird die Landesregierung u.a. aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht mit den Binnenmarktregelungen unterworfen werden und dass die Umsetzung der Richtlinie zu keinen erhöhten bürokratischen Belastungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen führt und bewährte Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden.

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 24. Januar dieses Jahres dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Damit greift die Richtlinie tief in die kommunalen Strukturen ein. Der Richtlinien-Entwurf betrifft alle Gemeinden und Versorgungsverbünde, die eine Konzession vergeben haben, also die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht durch einen Eigen- oder Regiebetrieb betreiben, deren Jahresumsatz 8 Millionen Euro pro Jahr übersteigt, die nicht aus kommunalen Haushalten subventioniert werden oder weniger als 80 Prozent der Dienstleistung für die eigene Kommunen erbringen.

Keine Anwendung findet die Richtlinie, wenn die Wasserversorgung direkt von den Kommunen und von kommunalen Zweckverbänden erbracht wird. So ist das Havelland mit seinen kommunalen Wasser- und Abwasserverbänden auch nicht von der EU-Richtlinie betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass die Wasserversorgung als Teilbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge auch künftig zu 100 Prozent in kommunaler Hand bleibt. Welche Folgen eine zwanghafte Privatisierung der Wasserversorgung haben kann, ist am Beispiel von Berlin zu sehen.

Deshalb  macht sich DIE LINKE gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner SPD grundsätzlich gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung und ihre negativen Folgen stark.  Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“.