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Bürgermeister Seeger missachtet Kommunalverfassung

Zur jüngsten Stadtverordnetenversammlung am 10. April hatte Bürgermeister Ronald Seeger zwei Beschlussvorlagen zur Abberufung der Leiterin und einer Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes vorgelegt, um damit faktisch die Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes zu vollziehen. Dazu erklärt Daniel Golze, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE in der SVV Rathenow:

Bürgermeister Seeger missachtet Kommunalverfassung

Mit der beabsichtigten Abberufung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes und ihrer Mitarbeiterin bewegt sich der Bürgermeister auf sehr dünnem rechtlichen Eis. Die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes als freiwillige Aufgabe der Stadt bzw. dessen Auflösung fällt laut Kommunalverfassung in die alleinige Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung und kann nicht – quasi durch die Hintertür - durch die Abberufung der  Beschäftigten des Amtes vorgenommen werden.

Ein Blick in das Gesetz und in die diesbezügliche Kommentierung hätte den Bürgermeister davor bewahrt, die Kommunalverfassung zu missachten.
Erst als in der Debatte deutlich wurde, dass eine breite Mehrheit gegen die Vorlagen des Bürgermeisters stimmen würde, zog er die Beschlussanträge zurück.
Ein weiterer Verstoß des Bürgermeisters gegen die Kommunalverfassung besteht darin, dass er die Beschäftigten des Rechnungsprüfungsamtes ohne Entscheidung der Stadtverordneten schon von ihren Aufgaben entbunden und ihnen andere Aufgaben bzw. Stellen zugewiesen hat.
Dies ist ein äußerst bedenkliches Vorgehen, da die Rechnungsprüfer in ihrer Arbeit nicht weisungsgebunden und direkt der Stadtverordnetenversammlung unterstellt sind. Den Prüfern wurde somit die Möglichkeit entzogen, ihrer Tätigkeit nachzugehen und somit auch das Vortragsrecht vor der Stadtverordnetenversammlung entzogen.
Außerdem ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bürgermeister das Rechnungsprüfungsamt auflösen will, obwohl die Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen externen Organisationsuntersuchung noch gar nicht vorliegen.
Deshalb erwarte ich, dass der Bürgermeister die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes und ihre Mitarbeiterin sofort und so lange wieder mit ihren Aufgaben gemäß der Kommunalverfassung betraut, bis eine Entscheidung durch die SVV getroffen wurde.
Wenn der  Bürgermeister tatsächlich die Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes anstrebt, muss er den Stadtverordneten eine entsprechende Beschlussvorlage samt nachvollziehbarer Begründung vorlegen.
Zudem erwarte ich eine detaillierte Aussage, ob durch dieses Agieren des Bürgermeisters laufende oder beabsichtigte Prüfungen beendet oder verhindert wurden.