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PM Diana Golze 06/12/2011
Bundessozialgericht stärkt Rechte von Kindern in Bedarfsgemeinschaften
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die schulische Integration von Kindern in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften weiter gestärkt. Nach einem jüngst verkündeten Urteil müssen die Jobcenter auch Schulfahrten mit Kosten über 1000 Euro bezahlen, wenn das Schulrecht des jeweiligen Landes solche Fahrten zulässt. (Az: B4 AS 204/10 R).
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