Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Nachrichten


PM Christian Görke 12/07/2013

Nach dem Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen und Privathaushalte und der Schadensregulierung nach der Bund-Länder-Vereinbarung im Gesamtvolumen von 8 Milliarden Euro stellt das Land Brandenburg flutgeschädigten Unternehmen nun zusätzlich auch zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Dazu informiert der Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag Brandenburg und Rathenower Landtagsabgeordnete Christian Görke:

Ergänzende Soforthilfe für flutgeschädigte Unternehmen durch Darlehen der ILB und Bürgschaften der Bürgschaftsbank

„Bei meinen Gesprächen in den vergangenen Tagen mit vom Hochwasser geschädigten Landwirten erhielt ich verschiedene Hinweise, wonach die beschlossene Schadensregulierung von bis zu 90 Prozent in den vom Hochwasser betroffenen Poldergebieten nicht ausreicht, um alle Folgen der Hochwasserkatastrophe für die Landwirtschaftsbetriebe zu kompensieren. Deshalb begrüße ich, dass das Land Brandenburg jetzt zusätzliche Hilfen für flutgeschädigte Unternehmen in Form von zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften bereit stellt, die natürlich auch von landwirtschaftlichen Betrieben in Anspruch genommen werden können“, erläutert Christian Görke.

Die Bürgschaftsbank bietet im Rahmen ihres Programms „Bürgschaft ohne Bank“ eine bis zu 90-prozentige Übernahme des Risikos für unmittelbar betroffene Unternehmen an. Für mittelbar vom Hochwasser betroffene Unternehmen beträgt die Haftung der Bürgschaftsbank 80 Prozent. Falls das geschädigte Unternehmen keine finanzierende Bank findet, ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Rahmen einer erforderlichen Einzelfallprüfung bereit, die Hausbankfunktion zu übernehmen.

Außerdem bietet die ILB zur Vermeidung kurzfristiger Liquiditätsengpässe für bereits bestehende Kredite im Programm „Brandenburg-Kredit für den Mittelstand“ die Möglichkeit zur Stundung von Tilgungsleistungen, die nachträgliche Verlängerung der Laufzeit im Rahmen der möglichen Höchstlaufzeit sowie die Einräumung zusätzlicher tilgungsfreier Jahre an. Mit diesen Angeboten der beiden Banken können Schäden finanziert werden, die nicht unmittelbar durch das Hochwasser entstanden sind, beispielsweise Auftrags- oder Verdienstausfälle durch eine Evakuierung aus Sicherheitsgründen. Die Beseitigung unmittelbarer Schäden durch Überflutung werden mit den Mitteln aus dem Soforthilfeprogramm unterstützt.  

„Ziel dieses zusätzlichen Hilfepakets ist es, dass möglichst kein Unternehmen auf Grund des Hochwassers und seiner Folgen in Existenznot gerät“, so Christian Görke.

Die Hochwasser Hotline der ILB ist zu erreichen unter 0331 660-1627.