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Andreas Büttner (MdL)
Andreas Büttner (MdL)

Namentliche Kennzeichnung ist verfassungsgemäß und muss bleiben!

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg bestätigt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Andreas Büttner:

Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist aus Sicht der LINKEN nichts hinzuzufügen. Wir fordern deshalb, dass bei den laufenden Koalitionsverhandlungen die namentliche Kennzeichnungspflicht nicht angetastet wird.

Die Befürchtungen der Polizistinnen und Polizisten, dass es aufgrund der Kennzeichnung zu Übergriffen auf sie selbst oder gar ihre Familien kommt, sind nicht eingetreten. Das zeigen bundesweite Erkenntnisse, aber auch der „Bericht über die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete vom Mai 2015 (DS 6/1851)“.

Wir verurteilen Gewalt gegen Polizeibeamte – gleichzeitig wollen wir eine demokratische Kontrolle über ihre Handlungen, die zuordenbar sein müssen. Nur so kann Polizeiarbeit besser werden. Deshalb setzen wir uns auch für eine unabhängige Beschwerdestelle ein. weiterlesen