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Nachrichten

Foto by Ben Gross
Andrea Johlige, MdL

Es braucht Mindeststandards des Landes für die Bezahlkarte für Geflüchtete

Zur Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg, dass eine pauschale maximale Bargeldauszahlung von 50 Euro an Geflüchtete im Bezug von Leistungen aus dem AsylbLG rechtswidrig sei, erklärt die migrationspolitische Sprecherin Andrea Johlige:

„Die Linke hat die Bezahlkarte von Beginn an abgelehnt, weil sie nichts bringt, dafür aber diskriminierend und stigmatisierend ist, Integration verhindert, einen enormen bürokratischen Aufwand verursacht und obendrein kleine Unternehmen benachteiligt. Wir bleiben dabei: Sozialleistungen müssen zur freien Verfügung stehen, ohne dass der Staat vorschreibt, wofür sie auszugeben sind. Die Entscheidungen zur Einführung der Bezahlkarte sind jedoch inzwischen gefällt, und es kommt jetzt auf die Ausgestaltung an.

Nun hat das Sozialgericht Hamburg einer pauschalen Festlegung der Barauszahlung auf 50 Euro pro Person ohne Berücksichtigung der persönlichen und regionalen Gegebenheiten eine Absage erteilt. Auch in Brandenburg soll es eine solche maximale Barauszahlung geben, bei Erwachsenen max. 50 Euro, für Kinder gar nur 20 Euro monatlich.

Die Sozialministerin muss nun reagieren! Es braucht die Festlegung von Mindeststandards sowie Kriterien für die Berücksichtigung individueller Bedarfe bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte für Geflüchtete per Ausführungsverordnung. Dabei muss aus Sicht der Linken mindestens ein Barbetrag in Höhe des persönlichen Bedarfs – 184 Euro für Erwachsene, 137 Euro für Kinder – festgelegt werden. Außerdem braucht es die Möglichkeit des Tätigens von Überweisungen sowie der Online-Zahlung für Einkäufe. Außerdem muss sichergestellt werden, dass nicht Verwaltungsmitarbeiter darüber entscheiden können, ob eine Überweisung getätigt werden kann oder nicht.“

Hintergrund: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-etappensieg-bezahlkarte