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Bei Bezahlkarte für Geflüchtete aus dem Hamburger Urteil lernen!
Angesichts der Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Märkisch-Oderland erklärt die migrationspolitische Sprecherin Andrea Johlige:
„Es ist leichtfertig, das Hamburger Urteil zur Bezahlkarte für Geflüchtete gänzlich zu ignorieren, auch wenn bislang in Märkisch-Oderland keine größeren Probleme auftraten. Die Festlegung von Mindeststandards und Kriterien für die Berücksichtigung individueller Bedarfe per Ausführungsverordnung ist zwingend notwendig, will man nicht wie in Hamburg Gefahr laufen, nachbessern zu müssen.
Aus unserer Sicht muss mindestens ein Barbetrag in Höhe des persönlichen Bedarfs von 184 Euro für Erwachsene und 137 Euro für Kinder festgelegt werden. Überweisungen und Online-Zahlung für Einkäufe müssen möglich sein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass nicht Verwaltungsmitarbeiter darüber entscheiden, ob eine Überweisung getätigt wird oder nicht. Wenn die Sozialministerin auf Nachbesserungen drängt, stehen wir an ihrer Seite.“