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Anerkennung der Ostrenten - Jetzt!

Vor 30 Jahren trat das Rentenüberleitungsgesetz in Kraft. Es regelt die Anerkennung von in der DDR erworbenen Rentenansprüche. Kaum ein anderer Aspekt der deutschen Einheit hat so viel Verzweiflung und Wut ausgelöst. In dem Gesetz kam es zu vielen Ungerechtigkeiten, manchmal aus politischer Willkür, manchmal auch aus bloßer Unkenntnis.

Die Linksfraktion im Bundestag hat erneut einen Antrag in das Parlament eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, endlich alle in der DDR erworbenen Rentenansprüche anzuerkennen, welcher heute im Bundestag beraten wird.

Nach 30 Jahren ist es mehr als überfällig, die politischen und sachlichen Fehler von damals zu korrigieren. Seit der Wiedervereinigung ist es für die meisten Menschen in Ostdeutschland sehr schwierig, ausreichend Geld für die Altersversorgung zu verdienen. Deswegen ist es für viele Ostdeutsche dramatisch, dass ihnen auch noch ihre DDR-Renten vorenthalten werden.

Bei der Überleitung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung 1991 wurden unter anderem Ansprüche aus Rentenarten und Versorgungen der DDR, die dem westdeutschen System fremd waren, nach einer kurzen Übergangsfrist gekürzt oder gestrichen. Dies geschah, obwohl beispielsweise einst jahrelang Beiträge für sie gezahlt wurden.

Von den so entstandenen Überführungslücken und dem Versorgungsunrecht sind besonders viele Frauen betroffen, zum Beispiel mithelfende Handwerkerfrauen oder Krankenschwestern. Aber auch Balletttänzerinnen, Bergleute der Braunkohleveredlung, oder Ingenieurinnen leiden unter dieser Ungerechtigkeit.

Die Verweigerung dieser Zusatzrenten, Sonderrenten oder sonstiger Versorgungsansprüche ist nicht nur eine Geringschätzung der ostdeutschen Lebensleistung, sondern lässt auch die Altersarmut wachsen. Fast 30 Jahre nach der Rentenüberleitung darf man die Ostdeutschen nicht mehr mit einer Kürzung ihrer Rentenansprüche demütigen.