Gebührenordnung der öffentlichen Einrichtungen (außer HVL-Halle)
TOP: 7.5 (Drucksache 117/07)
Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Sportstätten und gemeindlichen Einrichtungen der Stadt Rathenow
Die SVV möge beschließen:
Der Gebührensatz der Gebührenordnung wird in § 3 (Gebührensätze) im Punkt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre auf 1,50 € festgesetzt.
Gebührenordnung der Havellandhalle
TOP: 7.6 (Drucksache 118/07
Änderung der Gebührenordnung für die Havellandhalle
Die SVV möge beschließen:
Im § 5 (Kostensätze) werden im Punkt 5.1. folgende Änderungen vorgenommen:
5.1. Benutzung durch Rathenower Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine aus Rathenow
a) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 1,50 € / Std. / Halleneinheit
b Erwachsene 8 € / Std. / Halleneinheit
bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen 12 € / Std. / Halleneinheit
Nimmt der Verein aus Rathenow Hallenzeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren in Sporthallen der Stadt Rathenow in Anspruch, reduziert sich der Kostensatz für Erwachsene auf 5 € / Std. / Halleneinheit (9 € bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen).