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Gebührenordnung der öffentlichen Einrichtungen (außer HVL-Halle)

TOP: 7.5 (Drucksache 117/07)

Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Sportstätten und gemeindlichen Einrichtungen der Stadt Rathenow

Die SVV möge beschließen:

Der Gebührensatz der Gebührenordnung wird in § 3 (Gebührensätze) im Punkt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre auf 1,50 € festgesetzt.

 


Gebührenordnung der Havellandhalle

TOP: 7.6 (Drucksache 118/07

Änderung der Gebührenordnung für die Havellandhalle

Die SVV möge beschließen:

Im § 5 (Kostensätze) werden im Punkt 5.1. folgende Änderungen vorgenommen:

5.1. Benutzung durch Rathenower Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine aus Rathenow

a) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre    1,50 € / Std. / Halleneinheit

b Erwachsene                                          8 € / Std. / Halleneinheit

bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen      12 € / Std. / Halleneinheit

Nimmt der Verein aus Rathenow Hallenzeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren in Sporthallen der Stadt Rathenow in Anspruch, reduziert sich der Kostensatz für Erwachsene auf 5 € / Std. / Halleneinheit (9 € bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen).